Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SORNEX, Inhaberin Zvonka Balog, und ihren gewerblichen Kunden im Bereich Beschaffung, Lieferantensuche, Einkaufsunterstützung, Projektkoordination, Qualitätskoordination, Lieferantenmanagement und logistischer Koordination.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen von SORNEX
SORNEX unterstützt Kunden insbesondere bei der Suche und Auswahl geeigneter Lieferanten, der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, der Kommunikation mit Lieferanten, der Koordination von Angeboten, Bestellungen und Lieferterminen sowie bei projektbezogenen Qualitäts- und Logistikthemen.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet SORNEX keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die vereinbarte Vermittlungs-, Koordinations- oder Unterstützungsleistung.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von SORNEX sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Individuelle Vereinbarungen zwischen SORNEX und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuell getroffenen Vereinbarung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit gesetzlich erforderlich, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt SORNEX alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, technischen Spezifikationen und sonstigen Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Angaben richtig und vollständig sind.
Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Informationen entstehen, können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
6. Lieferanten und Drittunternehmen
SORNEX kann im Rahmen ihrer Tätigkeit geeignete Lieferanten, Hersteller, Dienstleister, Prüfunternehmen, Logistikunternehmen oder andere Dritte recherchieren, empfehlen oder koordinieren.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Verträge über Waren, Produktionsleistungen, Transportleistungen oder sonstige Leistungen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittunternehmen geschlossen.
SORNEX ist in diesem Fall nicht Verkäufer, Hersteller oder Frachtführer und haftet nicht für die Vertragserfüllung des jeweiligen Drittunternehmens.
7. Qualitätskontrolle
Soweit Qualitätskontrollen oder Prüfungen vereinbart werden, erfolgen diese im vereinbarten Umfang und auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Anforderungen und Spezifikationen.
Eine durchgeführte Qualitätskontrolle stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche möglichen Mängel erkannt oder ausgeschlossen werden können.
Gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
8. Termine und Lieferzeiten
Von SORNEX genannte Termine oder Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Für Verzögerungen, die durch Lieferanten, Hersteller, Transportdienstleister, Behörden, höhere Gewalt oder andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von SORNEX verursacht werden, haftet SORNEX nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9. Haftung
SORNEX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Vertraulichkeit
SORNEX und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, Kalkulationen, Lieferantendaten, technische Unterlagen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen angemessen zu schützen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich ist.
11. Schutz von Geschäftskontakten
Soweit SORNEX dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit Lieferanten oder sonstige Geschäftspartner vermittelt oder erstmals nachweist, können ergänzende Vereinbarungen über den Schutz dieser Geschäftskontakte und ein Umgehungsverbot getroffen werden.
Eine solche Regelung bedarf einer individuellen Vereinbarung zwischen SORNEX und dem Kunden.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz von SORNEX vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
